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Dienstag, 05. August 2008
Das schafft nicht jeder
Von verkehrsunfall01, 07:19

Über 8 Promille, ein Wert, der in der Regel tödlich ist, nicht aber in Bulgarien:

Die Polizei in Bulgarien hat einen Fahrer mit 8,1 Promille aus dem Verkehr gezogen. Wie der TV-Sender bTV am Montag berichtete, wurde der 25-Jährige am Vortag angehalten, weil er bei Batak im Südwesten des Landes einen leichten Unfall verursacht hatte. Kurz darauf sei er ohnmächtig geworden.

Quelle:AFP

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Sonntag, 03. August 2008
Zwischen den Schranken ...
Von verkehrsunfall01, 03:29

... muss die Freiheit wohl grenzenlos sein; das Gegenteil dieses Gefühls hatten offenbar Autofahrer in Polen, die in die Fänge einer betrunkenen Schrankenwärterin gekommen sind.

In Polen hat sich eine betrunkene Bahnwärterin einen Spaß daraus gemacht, die Bahnschranken in dem Moment herunterzulassen, als Autos sich auf dem Gleisübergang befanden. Wie die Zeitung "Dziennik" am Samstag berichtete, riefen Autofahrer, die nichts von dem Spiel in einem Vorort von Warschau ahnten, in Panik die Polizei an. Die Bahnwärterin erklärte den zu Hilfe gerufenen Polizisten, sie habe am Vortag ihren 45. Geburtstag gefeiert. Bei ihr wurde ein Alkoholpegel von drei Promille festgestellt. Jetzt droht ihr eine fünfjährige Haftstrafe wegen Trunkenheit am Arbeitsplatz und Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.
Quelle: afp

Die Dame wird sich an ihren 45. Geburtstag noch lange erinnern.

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Sonntag, 29. Juni 2008
Hoffentlich lässt sich das abstellen
Von verkehrsunfall01, 13:21

Opel hat den neuen Insignia mit einer noch nie da gewesenen Technik ausgestattet. Das Auto ist nach Herstellerangaben in der Lage, runde Straßenschilder zu lesen und den Fahrer auf Tempolimits oder Überholverbote hinzuweisen.

Quelle: Welt

Als Autofahrer würde es mich nerven und als Anwalt klaut es mir Kunden, wenn die dann immer die Schilderbotschaft befolgen. Na ja, wer fährt schon Opel ;-)

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Mittwoch, 04. Juni 2008
Lieber bestraft als tot
Von verkehrsunfall01, 10:13

Einen äußerst gefährlichen Platz hat sich ein 67-jähriger Mann aus Kamen ausgesucht, um seinen Rausch auszuschlafen: Er legte sich auf ein Bahngleis in Lathen im niedersächsischen Kreis Emsland. Der Lokführer des Zuges von Hamm nach Norddeich sah den Mann, konnte aber trotz der Schnellbremsung ein Überrollen nicht verhindern. Als er später nach dem Mann sah, staunte er nicht schlecht: Nichts aber auch gar nichts habe der Mann bemerkt, teilte die Polizei mit. Völlig unverletzt ließ er einen Alkoholtest der Polizei über sich ergehen, der einen Wert von 1,41 Promille ergab.

Der Glückliche muss trotz allem jetzt mit einem Strafverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Eisenbahnverkehr rechnen.

Quelle: spiegel

Lieber bestraft als tot, das war ein gesunder Schlaf, auch wenn er zu einer vERURTEILUNG FÜHREN SOLLTE:

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Dienstag, 27. Mai 2008
Trunkenheitsfahrt durch Krankheit nicht entschuldigt
Von verkehrsunfall01, 21:59

Trunkenheit am Steuer ist auch dann strafbar, wenn der Fahrer wegen einer plötzlichen Erkrankung einen Arzt aufsuchen muss und deswegen fährt. Das ist zumindest der Fall, wenn jemand anderes hätte fahren können oder ein Taxi erreichbar gewesen wäre.

Das teilt der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin mit und verweist auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz (AZ.: 1Ss 339/07). Das Gericht bekräftigte eine entsprechende Entscheidung der ersten Instanz. Es wies den Fall wegen einer Verfahrensrüge allerdings zur Neuverhandlung zurück. Ein Mann hatte während einer Weinprobe einen gefährlichen Harnverhalt erlitten - er konnte kein Wasser mehr lassen. Obwohl er stark alkoholisiert war, setzte er sich ans Steuer und fuhr ins Krankenhaus. Unterwegs wurde er von der Polizei gestoppt, die bei ihm einen Alkoholpegel von 1,04 Promille feststellte.

In erster Instanz wurde der Mann wegen einer "fahrlässigen Trunkenheitsfahrt" zu einer Geldstrafe und einem dreimonatigen Fahrverbot verurteilt. Die Richter urteilten, dass der Mann ein Taxi hätte nehmen oder einen Krankenwagen hätte rufen können. Die Fahrt des Mannes wäre nur dann nicht rechtswidrig gewesen, wenn sie "zur Abwendung einer Gefahr von Leib und Leben" notwendig gewesen wäre. Das OLG sah dies genau so und übernahm die Argumentation der ersten Instanz.
Quelle: n-tv

Mit der Fahrlässigkeit hat der Gute noch richtig Schwein oder einen ausgezeichneten Verteidiger gehabt - oder beides.

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Montag, 26. Mai 2008
Tödliche Vorfahrt
Von verkehrsunfall01, 19:48

Im Streit um die Vorfahrt hat ein Schweizer einen 27-jährigen Türken erstochen. Zu der Tat in der Nacht zu Sonntag habe sich ein 46-Jähriger bekannt, berichtete die Nachrichtenagentur SDA am Montag unter Berufung auf die örtliche Staatsanwaltschaft. Demnach waren an dem Streit in Zürich insgesamt fünf Menschen beteiligt, ein weiterer Türke wurde verletzt.

Quelle: dpa

Schweizer sind nicht immer so zurückhaltend und ruhig, wie man sich das vorstellt.

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Automobile Geschlechtsteilverlängerung
Von verkehrsunfall01, 10:26

Drei Tage nach einer verhinderten Luxus-Rallye für gut betuchte private "Rennfahrer" hat die Polizei München am Sonntagmittag die beschlagnahmten Autos zurückgegeben.

Die Fahrer mussten sich als Besitzer der Wagen ausweisen und wurden von der Polizei belehrt. Die Rückgabe sei ruhig und ohne Vorfälle verlaufen, sagte ein Sprecher.

Die Münchner Polizei hatte am vergangenen Donnerstag 63 Wagen beschlagnahmt, die an einer Auto- Rallye teilnehmen wollten, um das Rennen zu verhindern. Die Aktion hatte große Proteste unter den Autobesitzern ausgelöst.

Quelle: sueddeutsche

Gut, dass den 63 Haltern nicht das letzte genommen wurde, was ihnen Freude bereitet.

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Sonntag, 25. Mai 2008
Massentransport
Von verkehrsunfall01, 18:55

Die Polizei hat in der Hagener Innenstadt ein Auto mit zehn Personen angehalten. "Kreuz und quer" seien sechs Erwachsene und vier Kinder im Innenraum übereinandergestapelt gewesen, teilte die Polizei am Sonntag mit. Die Fahrerin, die zudem zu schnell unterwegs war, hatte angeblich weitere Fahrgäste mitgenommen, um ein Kind in die Klinik zu bringen. Sie bekam eine Anzeige.

Quelle: wdr

Für das Guinness-Buch reicht das aber sich noch nicht.

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Donnerstag, 22. Mai 2008
Kein Schwein gehabt
Von verkehrsunfall01, 13:28

Eine Wildschweinrotte hat in einem Wald im Landkreis Nordwestmecklenburg einen flüchtenden Autodieb gestoppt. Nach Angaben der Polizeidirektion Schwerin war der 18-jährige Mann in der Nacht zum Donnerstag in einem gestohlenen Geländewagen einer Polizeistreife aufgefallen und verfolgt worden. Als er sich in einem Getreidefeld festfuhr, setzte er seine Flucht zu Fuß in ein Waldstück fort. Dort geriet er in eine aggressive Rotte Wildschweine, die ihre Frischlinge verteidigen wollte. Laut um Hilfe rufend, ließ sich der Autodieb daraufhin von den Beamten festnehmen.

Quelle: dpa

Auch selten, dass jemand dankbar ist, festgenommen zu werden.

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Samstag, 17. Mai 2008
Mit dem Auto zum Einkaufen
Von verkehrsunfall01, 04:35

Eine 69-Jährige aus Naila suchte mit ihrem Pkw auf dem Gelände eines Möbelhauses eine Parklücke. Beim Einparken muss die Dame dann wohl auf das Gaspedal des Automatikfahrzeuges geraten sein.

Der Pkw überfuhr den Bordstein, durchbrach eine große Schaufensterscheibe und kam nach cirka fünf Metern im Ausstellungsraum des Möbelhauses zum Stehen.

Quelle: frankenpost

Möbel-Kauf mit Drive In, immer mal was Neues.

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Fußballtribüne auf der Autobahn
Von verkehrsunfall01, 04:27

Ist das ein schlechtes Zeichen für das Aufstiegsfinale am Sonntag?

Ein Teil der neuen Stadiontribüne des Fußball-Zweitligisten TSG 1899 Hoffenheim hat am Freitag bei Dortmund ein Autobahnkreuz blockiert und einen zehn Kilometer langen Stau verursacht.

Das 19 Tonnen schwere Betonteil war im Westhofener Kreuz ins Rutschen geraten, als der Lastzug von der Autobahn 1 auf die A 45 Richtung Frankfurt abgebogen war, erklärt ein Polizei-Sprecher.

Ursache sei die unzureichende Sicherung gewesen. Der Rahmen des Sattelzugs brach und ein Reifen der Zugmaschine platzte.

Zur Bergung der Tribüne musste ein Teil des Autobahnkreuzes für mehr als sechs Stunden gesperrt werden.

Quelle: express

Ob die armen Zuschauer jetzt auf die Autobahn müssen, wurde nicht bekannt.

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Donnerstag, 01. Mai 2008
Rasieren statt telefonieren
Von verkehrsunfall01, 12:02

Ein Autofahrer gab zu Protokoll, er habe sich mit einem Akkurasierer den Bart gestutzt und die Lippen zur Radiomusik bewegt. Die Richter am OLG Hamm seiften ihn nachträglich ein, weil er die Aussage nicht schon - belegt durch den vermeintlichen "Rasierapparat" - gegenüber der Polizei getroffen hatte (AZ: 2 Ss OWi 528/06).

Quelle: derwesten.de

Bei der Entscheidung hat dann der gut gefüllte Bauch des Gerichts sicher eine größere Rolle gespielt als strafprozessuale Grundkenntnis.

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Selten dumme Ausrede
Von verkehrsunfall01, 11:58

Ein Amtsrichter in Sondershausen glaubte nicht, dass der Unterkiefer eines Autofahrers "hin und wieder wackele" und dieser das Handy nur als Stütze eingesetzt habe (AZ: 475 Js 4671/06).

Quelle: derwesten.de

Wenn man schon so alt und klapperig ist, dass man sein hin und wieder wackelndes Kinn mit dem Handy stützen muss, sollte man damit rechnen, dass einem schon aus diesem Grund endgültig die Fahrerlaubnis entzogen wird.

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Auch Diktieren reicht nicht, um Punkte zu minimieren
Von verkehrsunfall01, 11:54

Ein Geschäftsmann gab an, mit seinem Handy nicht telefoniert sondern nur "nur diktiert" zu haben. Das Thüringer OLG ließ sich darauf nicht ein: Eine "mentale Ablenkung eines Fahrzeugführers infolge der Benutzung eines Mobiltelefons" gehe nicht allein von der Benutzung als Telefon aus, sondern auch vom "Diktieren" (AZ: 1 Ss 82/06).

Quelle: derwesten.de

Auch mit Diktieren kann man die Fahrerlaubnis verlieren. Man muss die dumme Ausrede nur oft genug versuchen.

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Der, der mit kalten Ohren fährt ...
Von verkehrsunfall01, 11:50

Ein Autofahrer behauptete, das sein Handy nicht zum Telefonieren, sondern als "Wärmeakku" gegen Ohrenschmerzen benutzt zu haben. "Unglaubhaft", so das Oberlandesgericht (OLG) Hamm - das Gericht mit den meisten "Handy-Urteilen". Die Ausrede schütze nicht vor dem Bußgeld (was hier 70 E ausmachte). Schon "das Halten des Telefons an das Ohr" lasse den eindeutigen Schluss zu, dass der Betroffene "auch wirklich telefoniert" habe (AZ: 2 Ss OWi 606/07).

Quelle: derwesten.de

Drum merke, wer mit kalten Ohren fährt, das Handy ist immer ein Pünktchen wert.

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