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Gutes Schmerzensgeld bei HWS
In Fällen einer HWS-Distorsion I.Grades (mit weiteren geringfügigen Verletzungen wie Beckenprellung, Platzwunde auf dem linken Handrücken und Schürfwunde am linken Bein, die folgenlos ausgeheilt sind) ist regelmässig ein Schmerzensgeld im Bereich von 1.000,-- Euro pro Monat der Erwerbsunfähigkeit angemessen, solange Letztere mindestens 50% betragen hat. (Aus den Gründen: ...Hält das Berufungsgericht die Schmerzensgeldbemessung für zwar vertretbar, letztlich aber bei Berücksichtigung aller Gesichtspunkte nicht für sachlich überzeugend, so darf und muss es nach eigenem Ermessen einen eigenen, dem Einzelfall angemessenen Schmerzensgeldbetrag finden. Entsprechend dem Gutachten und den insoweit nicht angegriffenen Feststellungen des Urteils des LG ist von einer zehnwöchigen unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit auszugehen, anschliessend war die Arbeitsunfähigkeit noch ein Jahr lang um 20% bzw. 15% und 10% eingeschränkt...). Quelle: ADAJUR-CDROM, DokNr: 76578 Das ist doch einmal ein Wort, das man anderen Gerichten so oft wie möglich vorhalten sollte.
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