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Kein Versicherungsschutz für Spinner
Hat der Fahrer verkehrsbedingt an einer roten Ampel angehalten und fährt er sodann mit so stark überhöhter Geschwindigkeit an, dass es nicht nur zu einer starken Rauchentwicklung durch durchdrehende Reifen kommt, sondern er auch die Gewalt über sein Fahrzeug verliert, so dass es zu einer Kollision mit einer Leitplanke kommt, ist von grober Fahrlässigkeit auszugehen, auch wenn der Fahrer lediglich vergessen hatte, dass sein Elektronisches Stabilisierungsprogramm nicht eingeschaltet ist. (Aus den Gründen: ...Zwar sind die Grundsätze des Anscheinsbeweises nicht anwendbar. Es kann aber vom äusseren Geschehensablauf und vom Ausmass des objektiven Pflichtverstosses auf innere Vorgänge und deren gesteigerte Vorwerfbarkeit geschlossen werden. Hier ist von einem Unfallhergang auszugehen, der objektiv den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit begründet. Von dem festgestellten Geschehensablauf lässt sich auf ein unentschuldbares Fehlverhalten schliessen...). Quelle: OLG HAMM vom 10.08.2007, Aktenzeichen: 20 U 218/06ADAJUR-CDROM, DokNr: 76577Das muss man auch glauben können, dass zufällig der so viel Gas gibt, der zufällig vergessen hat, sein ESP auszuschalten.
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