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Der, der mit kalten Ohren fährt ...
Ein Autofahrer behauptete, das sein Handy nicht zum Telefonieren, sondern als "Wärmeakku" gegen Ohrenschmerzen benutzt zu haben. "Unglaubhaft", so das Oberlandesgericht (OLG) Hamm - das Gericht mit den meisten "Handy-Urteilen". Die Ausrede schütze nicht vor dem Bußgeld (was hier 70 E ausmachte). Schon "das Halten des Telefons an das Ohr" lasse den eindeutigen Schluss zu, dass der Betroffene "auch wirklich telefoniert" habe (AZ: 2 Ss OWi 606/07). Quelle: derwesten.de Drum merke, wer mit kalten Ohren fährt, das Handy ist immer ein Pünktchen wert.
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