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Du befindest dich in der Kategorie: Allgemeines Donnerstag, 01. Mai 2008
Rasieren statt telefonieren
Ein Autofahrer gab zu Protokoll, er habe sich mit einem Akkurasierer den Bart gestutzt und die Lippen zur Radiomusik bewegt. Die Richter am OLG Hamm seiften ihn nachträglich ein, weil er die Aussage nicht schon - belegt durch den vermeintlichen "Rasierapparat" - gegenüber der Polizei getroffen hatte (AZ: 2 Ss OWi 528/06). Quelle: derwesten.de Bei der Entscheidung hat dann der gut gefüllte Bauch des Gerichts sicher eine größere Rolle gespielt als strafprozessuale Grundkenntnis.
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