Navigation
Login / Verwaltung
Kalender
Kategorien
Links
· Verkehrsunfallabwicklung
· Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht e.V. · Homepage Rechtsanwalt Siebers · Homepage Rechtsanwalt Eickelberg · Ein JuraBlog mit Spannung · WeblogSuche · Das Perfekte Dinner - Forum · Impressum RSS Feed
|
Du befindest dich in der Kategorie: Allgemeines Dienstag, 27. Mai 2008
Trunkenheitsfahrt durch Krankheit nicht entschuldigt
Trunkenheit am Steuer ist auch dann strafbar, wenn der Fahrer wegen einer plötzlichen Erkrankung einen Arzt aufsuchen muss und deswegen fährt. Das ist zumindest der Fall, wenn jemand anderes hätte fahren können oder ein Taxi erreichbar gewesen wäre. Das teilt der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin mit und verweist auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz (AZ.: 1Ss 339/07). Das Gericht bekräftigte eine entsprechende Entscheidung der ersten Instanz. Es wies den Fall wegen einer Verfahrensrüge allerdings zur Neuverhandlung zurück. Ein Mann hatte während einer Weinprobe einen gefährlichen Harnverhalt erlitten - er konnte kein Wasser mehr lassen. Obwohl er stark alkoholisiert war, setzte er sich ans Steuer und fuhr ins Krankenhaus. Unterwegs wurde er von der Polizei gestoppt, die bei ihm einen Alkoholpegel von 1,04 Promille feststellte.Quelle: n-tv Mit der Fahrlässigkeit hat der Gute noch richtig Schwein oder einen ausgezeichneten Verteidiger gehabt - oder beides.
|